Deutsche Fußballgeschichte
  Bundesliga-Gründung
 
DEUTSCHER MEISTER (E.T.) | Meisterschaftsendrunde (E.T.), Bundesliga-Gründung
Bundesliga (E.T.) – Oberligen (E.T.; Nord, West, Südwest, Süd, Berlin) – Gauligen (E.T.; Nordmark, Niedersachsen, Berlin-Brandenburg, Mitte, Sachsen, Niederrhein, Mittelrhein, Westfalen, Südwest, Hessen, Baden, Württemberg, Bayern, Pommern, Schlesien, Ostpreußen / Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg, Weser-Ems, Osthannover, Südhannover-Braunschweig, Köln-Aachen, Moselland, Westmark, Kurhessen, Hessen-Nassau, Elsaß, Nordbayern, Südbayern, Donau-Alpenland, Niederschlesien, Oberschlesien, Danzig-Westpreußen, Wartheland, Generalgouvernement, Sudetenland, Böhmen-Mähren) – Regionalmeisterschaften (E.T.; Nord, Brandenburg, Mitte, West, Süd, Südost, Baltenland)

Am 28. Juli 1962 wurde vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) die Gründung der Bundesliga mit 16 Vereinen zur Saison 1963/64 beschlossen, nachdem 1932 und 1958 noch Vorschläge der Einführung einer landesweiten Reichs- bzw. Bundesliga abgelehnt wurden. Zu diesem Zeitpunkt besaßen sämtliche anderen großen europäischen Länder bereits eine landesweite Fußballliga, während Deutschland mit seinen über 70 Erstligisten in fünf Oberligen und der Meisterschaftsentscheidung in einer Endrunde noch weit hinterherhinkte. Durch die damit verbundenen Leistungsunterschiede der deutschen Erstligisten wurden die Spitzenspieler und -vereine in den nationalen Wettbewerben kaum mehr gefordert, was sowohl die Nationalmannschaft als auch die international antretenden Vereine zunehmend den Anschluss an die internationale Elite verloren ließ, was der Hauptgrund dafür war, dass die Einführung der Bundesliga bestätigt wurde. Die Gründung der Bundesliga war jedoch keine Selbstverständlichkeit zu diesem Zeitpunkt, da die regionalen Verbände und auch viele Vereine gerne ihre bisherigen Oberligen behalten wollten, und außerdem niemand wusste, ob die Zuschauer die Bundesliga annehmen würden.

Qualifikation

Für die Teilnahme an der ersten Saison der Bundesliga war nicht ausschließlich die Abschlussplatzierung der Vorsaison ausschlaggebend. Der Qualifikationsmodus für die 16 Vereine starke Bundesliga wurde am Anfang der Saison 1962/63, genauer am 6. Oktober 1962, beschlossen. Der DFB legte fest, dass die Oberliga Nord drei Startplätze, die Oberliga West fünf, die Oberliga Südwest zwei, die Oberliga Süd fünf und die meist als Oberliga bezeichnete Vertragsliga Berlin einen für die Bundesliga erhalten würden. Fixe Startplätze in der Bundesliga sollten allerdings nur die Erstplatzierten der fünf Oberligen erhalten. In einer Zwölfjahreswertung wurden ferner alle Vereine, die die Lizenz für die Bundesliga beantragten, gemäß ihrer sportlichen Erfolge der letzten zwölf Jahre bewertet, mit deren Hilfe die weiteren Bundesliga-Teilnehmer ermittelt wurden; immer vor dem Hintergrund, dass eine Sonderweisung besagte, dass nur ein Verein pro Stadt in die Bundesliga aufgenommen werden sollte. Um in die Bundesliga aufgenommen zu werden, sollten die Klubs einen entsprechenden wirtschaftlichen Hintergrund haben, das heißt mindestens 400.000 Deutsche Mark Jahresumsatz und ein flutlichttaugliches Stadion mit mindestens 35.000 Plätzen. Außerdem gab der DFB bekannt, dass die Bundesliga mit 18 Vereinen starten würde, sollte sich ein Teilnehmer am Endspiel um die Deutsche Meisterschaft nicht unter den 16 auserwählten Vereinen befinden.

In der Saison 1962/63 spielten 74 Vereine in der ersten Liga, von denen sich mit 46 überraschend viele für die Bundesliga bewarben und fristgerecht bis zum 1. Dezember 1962 ihre Unterlagen einschickten. Am 11. Januar 1963 wurden die ersten neun Teilnehmer der Bundesliga bekanntgegeben, während 15 Bewerber abgelehnt wurden und 2 weitere Vereine ihre Bewerbung zurückzogen. Aus den restlichen 20 Anwärtern wurden am 6. Mai 1963 die übrigen sieben Plätze in der Bundesliga ernannt, darunter zwei Vereine, die sich automatisch als Erstplatzierte ihrer Oberliga qualifizierten. Da am Meisterschaftsendspiel zwei Vereine teilnahmen, die bereits in die Bundesliga aufgenommen wurden, startete diese mit 16 und nicht mit 18 Vereinen.

Oberliga Nord (3) Oberliga West (5) Oberliga Südwest (2) Oberliga Süd (5) Vertragsliga Berlin (1)
Hamburger SV 518 1. FC Köln 466 1. FC Kaiserslautern 464 TSV 1860 München 229 Hertha BSC 346
Werder Bremen 396 Borussia Dortmund 440 Borussia Neunkirchen 376 1. FC Nürnberg 447 Tasmania Berlin 324
Eintracht Braunschweig 276 Meidericher SV 250 FK Pirmasens 382 Bayern München 288 Tennis Borussia Berlin
VfR Neumünster Preußen Münster 251 Wormatia Worms 278 Eintracht Frankfurt 420 Spandauer SV
Holstein Kiel 294 Alemannia Aachen 285 1. FC Saarbrücken 384 Karlsruher SC 419 FC Hertha 03 Zehlendorf
FC St. Pauli 303 FC Schalke 04 396 Sportfreunde 05 Saarbrücken 160 VfB Stuttgart 408 Wacker 04 Berlin
VfL Osnabrück 313 Schwarz-Weiß Essen 167 Ludwigshafener SC Kickers Offenbach 382 Berliner FC Südring
VfV Hildesheim Viktoria Köln 201 TuRa Ludwigshafen TSG Ulm 1846 Berliner SV 1892
Hannover 96 309 Bayer Leverkusen 88 SV Saar 05 Saarbrücken 229 SpVgg Fürth 224 Viktoria 89 Berlin 318
Arminia Hannover 103 Rot-Weiß Oberhausen 154 TuS Neuendorf Hessen Kassel 36 SC Tegel
ASV Bergedorf 85 Borussia Mönchengladbach 155 VfR Frankenthal 1. FC Schweinfurt 05 185
Am 11.01.1963 angenommen
Am 06.05.1963 angenommen
Am 11.01.1963 abgelehnt
Am 06.05.1963 abgelehnt
Am 11.01.1963 verzichtet
VfB Oldenburg SV Hamborn 07 101 1. FSV Mainz 05 VfR Mannheim 227
Bremerhaven 93 Fortuna Düsseldorf 225 VfR Kaiserslautern Bayern Hof 90
SC Concordia Westfalia Herne 222 BSC Oppau SSV Reutlingen
Altonaer FC 93 Borussia Wuppertaler SV 52 Eintracht Bad Kreuznach Schwaben Augsburg 61
VfB Lübeck TSV Marl-Hüls SV Niederlahnstein BC Augsburg

Berechnungsgrundlage: Bewertet wurden alle zwölf Spielzeiten seit 1951/52. Der Oberliga-Meister erhielt 16 Punkte, der Zweitplatzierte 15 Punkte und so weiter (die Werte in den ersten vier Jahren zählten hierbei einfach, die der mittleren vier Jahre doppelt und die der letzten vier Jahre dreifach). Für jede Oberliga-Saison wurden allgemein 3 zusätzliche Punkte vergeben. Die Ersten der Gruppenphase um die Deutsche Meisterschaft erhielten zudem 8, die Zweiten 6, die Dritten 4 und die Vierten 2 Bonuspunkte. Der Deutsche Meister jeder Saison bekam 20 weitere Bonuspunkte, der unterlegene Finalist 10. Auch der jeweilige DFB-Pokal-Sieger erhielt 20 Bonuspunkte und der Finalist dementsprechend 10. Die Meisterschaftsendrunde und das DFB-Pokal-Finale 1962/63 wurden beiderseits nicht berücksichtigt, da sie zeitlich nach der Bekanntgabe der Bundesliga-Teilnehmer ausgetragen wurden. Vereine, die schlussendlich in der Zwölfjahreswertung höchstens 50 Punkte auseinander lagen, wurden vom DFB als gleichwertig erachtet; in diesem Fall wurde die Platzierung in der Saison 1962/63 bevorzugt.

Aus Berlin (Hertha BSC, Tasmania Berlin, Viktoria 89 Berlin) und Saarbrücken (1. FC Saarbrücken, Sportfreunde 05 Saarbrücken, SV Saar 05 Saarbrücken) meldeten drei Vereine; aus Duisburg (Meidericher SV, SV Hamborn 07), Hamburg (Hamburger SV, FC St. Pauli), Hannover (Hannover 96, Arminia Hannover), Köln (1. FC Köln, Viktoria Köln) und München (TSV 1860 München, Bayern München) meldeten zwei Vereine. Außer Hannover war schlussendlich jede dieser Städte in der Bundesliga mit einem Verein vertreten. Nachdem am 11. Januar 1963 die ersten Vereine aufgenommen beziehungsweise abgelehnt wurden, hatte unter den noch nicht explizit abgelehnten Vereinen lediglich der FC St. Pauli keine reale Chance mehr auf eine Bundesliga-Aufnahme, weil der Hamburger SV bereits für die Bundesliga zugelassen wurde. Bayern München konnte sich nicht mehr für die Bundesliga qualifizieren, nachdem der TSV 1860 München als Süd-Meister feststand.

Kontroversen

Die schlussendliche Auswahl der Vereine sorgte für viele Kontroversen. Insbesondere die Entscheidungen gegen Alemannia Aachen, Bayern München, Borussia Neunkirchen, dem FK Pirmasens, den Kickers Offenbach, Tasmania Berlin und dem VfL Osnabrück wurden sehr emotional und kritisch diskutiert. Vielfach wurde eine Aufstockung auf 18 oder gar 20 Vereine gefordert, um zumindest einigen der nicht aufgenommenen Vereine die Bundesliga-Teilnahme zu ermöglichen. Bei idealer Verteilung der Bundesliga-Plätze gemäß der vom DFB benannten Regeln (1. Oberliga-Meister, 2. Endspiel-Teilnehmer, 3. Zwölfjahreswertung; höchstens ein Verein pro Stadt; bei maximal 50 Punkten Abstand in der Zwölfjahreswertung entscheidet die letzte Saison) wäre allerdings lediglich Neunkirchen anstelle von Saarbrücken in die Bundesliga gerutscht, während die anderen Entscheidungen des DFB aus heutiger Sicht nachvollziehbar waren.

Intransparent war dagegen das Vorgehen des DFB: Die Formel zur Errechnung der Zwölfjahreswertung wurde konsequent unter Verschluss gehalten, so dass nicht einmal die Vereine selbst wussten, wie die Ausgangspositionen der Vereine überhaupt aussahen, und an die wirtschaftlichen Anforderungen an die Vereine, die der Verband zu berücksichtigen gedachte (die aber vom Verband auch nie veröffentlicht wurden), hielt sich der DFB bei der Ernennung der Bundesligisten schlussendlich selbst nicht. Die Entscheidung im Januar für die ersten neun Bundesliga-Teilnehmer und die Ablehnung von 15 anderen Vereinen wurde völlig ohne Vorwarnung öffentlich bekanntgegeben, so dass die Klubs faktisch vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Es folgten zahllose Beschwerden und Prozesse der abgelehnten Vereine, in dessen Folge der DFB die Punktwerte der betroffenen Vereine in der Zwölfjahreswertung veröffentlichte, woraus Medienanstalten die Berechnungsgrundlage ermittelten und so die gesamte Wertung errechneten konnten, was wiederum nicht im Sinne des DFB war. Als im Mai schließlich die übrigen sieben Bundesligisten bekanntgegeben wurden, sah sich der DFB erneut mit viel Kritik konfrontiert, da viele abgelehnte Vereine in der Zwölfjahreswertung vor den ernannten Klubs lagen. Insgesamt klagten 13 Vereine gegen den DFB, doch sämtliche Proteste wurden bis zum 1. Juni 1963 abgewiesen, so dass die 16 Teilnehmer an der ersten Bundesliga-Saison offiziell feststanden. Der abgelehnte Verein Borussia Neunkirchen fragte beim DFB noch dreißig Jahre später an, wie die genauen Kriterien für die Bundesliga-Aufnahme lauteten, worauf der Verband jedoch nie eine Antwort gab.

Wenn auch sportlich nachvollziehbar, muten insbesondere zwei Entscheidungen des Verbandes als sehr seltsam an: So gab der DFB der Berliner Stadtliga nur einen Startplatz für die Bundesliga, der jedoch schon im Januar an Hertha BSC vergeben wurde, als noch lange nicht fest stand, ob die Hertha oder das sich ebenfalls für die Bundesliga beworbene Tasmania Berlin zum Saisonende auf dem ersten Platz der Liga stehen und sich damit automatisch für die Bundesliga qualifizieren würde (schlussendlich wurde allerdings glücklicherweise der Verein Berliner Meister, der im Januar bereits ernannt wurde). Außerdem wurde der FC St. Pauli nicht im selben Atemzug abgelehnt, als der Hamburger SV in die Bundesliga aufgenommen wurde, trotz der Tatsache, dass der DFB höchstens einen Verein pro Stadt in der Liga haben wollte und St. Pauli damit keine Chance mehr hatte, in die Bundesliga aufgenommen zu werden. Der Grund für diese unsinnigen Entscheidungen des DFB ist nach wie vor unbekannt.

Gründungsmitglieder

Dies ist eine Auflistung sämtlicher Gründungsmitglieder der Bundesliga, sortiert nach der schlussendlichen Abschlussplatzierung in der Premierensaison. Der blau unterlegte Verein wurde Deutscher Meister, die rot unterlegten Vereine stiegen am Ende der Saison in die zweite Liga ab.

Ein Verein spielte nie wieder in der Bundesliga: Preußen Münster. Der Verein ist in seiner ersten Saison abgestiegen und konnte seitdem nie wieder aufsteigen.

 
  Die Informationen sind Allgemeingut und stehen damit selbstverständlich zur freien Verfügung. Ich würde mich allerdings über eine Angabe der Quelle sehr freuen.  
 
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